Seitenbereiche

Steuerliche Stellung von Praxisvertretern

Illustration

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen und für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Grundsätzlich kann ein in der Ordination eines niedergelassenen Arztes tätig werdender Praxisvertreter dessen Erfüllungsgehilfe bei der Behandlung der Patienten sein, wenn der Patient der Meinung sein musste, entweder vom Ordinationsinhaber persönlich oder zumindest innerhalb seines Verantwortungsbereichs behandelt zu werden.

Wird der Patient aber vor Beginn der Behandlung über den Vertretungsfall aufgeklärt, so kommt der Behandlungsvertrag mit dem Praxisvertreter zustande.

Schließen also Vertretungsärzte eigene Behandlungsverträge mit den Patienten, treten für ein Dienstverhältnis sprechende Gesichtspunkte bei einem solchen Tätigwerden in den Hintergrund.

Grundsätzlich liegen beim Praxisvertreter Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gemäß § 22 EStG in Verbindung mit § 47/1 ÄrzteG vor, auch wenn die Abrechnung über den Ordinationsinhaber erfolgt. In diesem Zusammenhang sei auch noch auf den neu geschaffenen § 47a ÄrzteG verwiesen. Demnach ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Anstellung von Ärzten in Ordinationen bzw. Gruppenpraxen berufsrechtlich definiert.

Näheres in der nächsten Ausgabe.

Stand: 27. August 2019

Bild: peshkova - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

https://www.wt-sommer.at/news_aerzte/

Über uns
Unsere Steuerkanzlei in Bad Hall ist für Klienten erster Ansprechpartner, wenn es um Steuerberatung, Buchhaltung, Lohnverrechnung und Unternehmensgründung geht. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch.

Mag. Christiana Sommer Steuerberaterin & Wirtschaftstreuhänderin, Unternehmensberatung
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.