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Sind Ausgaben vor Betriebseröffnung bereits steuerlich abzugsfähig?

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Steuernews-TV September 2026

Wird die Gründung eines Betriebes angestrebt und kommt es vor dessen Eröffnung hierfür zu Ausgaben, sogenannten Vorgründungsaufwendungen, so stellt sich die Frage, ob diese bereits steuerlich abzugsfähig sind und ob für diese auch bereits der Vorsteuerabzug zusteht. In unserer neuen Ausgabe von Steuernews-TV finden Sie Antworten darauf.

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Sind Ausgaben vor Betriebseröffnung bereits steuerlich abzugsfähig?

Wird die Gründung eines Betriebes angestrebt und kommt es vor dessen Eröffnung hierfür zu Ausgaben (sogenannten Vorgründungsaufwendungen), so stellt sich die Frage, ob diese bereits steuerlich abzugsfähig sind und ob für diese auch bereits der Vorsteuerabzug zusteht.

Vorgründungsaufwendungen als Betriebsausgabe:

Schon ab dem Zeitpunkt der ersten Vorbereitungshandlungen für eine spätere Betriebsgründung gilt der Gründer gegenüber der Finanzverwaltung als unternehmerisch tätig und kann die angefallenen Ausgaben steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass die Gründungsabsicht klar erkennbar und auch durch entsprechende Unterlagen (z. B. Kreditvertrag, Inserate etc.) nachweisbar ist.

Vorsteuerabzug schon vor Gründung:

Wird künftig eine unternehmerische Tätigkeit entfaltet, so steht auch der Vorsteuerabzug für damit in Zusammenhang stehende vorweggenommene Ausgaben zu, sofern auch die spätere Tätigkeit der Umsatzsteuer unterliegt. Um die Vorsteuern geltend zu machen, muss mit einem sogenannten Regelbesteuerungsantrag auf die Kleinunternehmerbefreiung verzichtet und eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übermittelt werden.

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