Seitenbereiche

Achtung: e-card-Anbindung für Wahlärzte ab 1. Jänner 2026 verpflichtend

© Bits and Splits - stock.adobe.com

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen und für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Ab 1.1.2026 sind freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte (Wahlärzte) verpflichtet, im Rahmen ihrer Praxis das e-card-System und die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) zu nutzen und die Identität ihrer Patientinnen und Patienten sowie die rechtmäßige Verwendung (= Gültigkeit) der e-card zu prüfen. Zusätzlich werden auch die codierte Diagnose- und Leistungsdokumentation sowie die e-Medikation verpflichtend.

Digitale Verpflichtungen für Wahlärzte

Die mit Jänner 2026 eintretenden wesentlichen digitalen Verpflichtungen umfassen unter anderem nachfolgende Bereiche:

e-card und ELGA-Anbindung Gewährleistung einer Anbindung an das e-card-System und die ELGA, um digitale Gesundheitsdienste nutzen zu können.
e-card-Nutzung Einlesung der Patienten-e-Card und Überprüfung von deren Gültigkeit.
e-Medikation Einspeicherung aller verordneten und abgegebenen Medikamente in der „e-Medikationsliste“. Dies betrifft nicht nur rezeptpflichtige Arzneimittel, sondern auch wechselwirkungsrelevante rezeptfreie Arzneimittel.
e-Impfpass Verpflichtung etwaige verabreichte Impfungen im e-lmpfpass zu dokumentieren und zu erfassen.
e-Befund Übermittlung von Befunden an die ELGA-Gesundheitsakte.
e-Diagnose-Codierung Codierung und elektronische Verschlüsselung von Diagnosen.

Die Kosten für die Vornahme und Einrichtung der Anbindung inkl. Gerätebeschaffung sind vom Arzt selbst zu tragen.

Ausnahmen

Das Ärztegesetz sieht teilweise Ausnahmen von der verpflichtenden digitalen Anbindung vor. Diese gelten unter anderem für Wahlärzte mit insgesamt weniger als 300 verschiedenen Patienten pro Jahr. Ebenfalls ausgenommen sind Ärzte, welche ausschließlich gutachterliche Aufträge erfüllen oder als Arbeitsmediziner tätig sind.

Stand: 25. November 2025

Bild: Bits and Splits - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

https://www.wt-sommer.at/news_aerzte/

Über uns
Unsere Steuerkanzlei in Bad Hall ist für Klienten erster Ansprechpartner, wenn es um Steuerberatung, Buchhaltung, Lohnverrechnung und Unternehmensgründung geht. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch.

Mag. Christiana Sommer Steuerberaterin & Wirtschaftstreuhänderin, Unternehmensberatung
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.