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Steuernews-TV Dezember 2025
Wenn selbständig tätige Personen Aufträge grenzüberschreitend im Ausland abwickeln, sind vor allem gewerbe-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu überprüfen. Worauf bei Tätigkeiten im Ausland zu achten ist, erfahren Sie in Steuernews-TV.
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Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln
Möchten selbständig tätige Personen Aufträge grenzüberschreitend im Ausland abwickeln, so sind hierbei vor allem gewerbe-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu überprüfen. Im Folgenden eine Übersicht dazu:
Im Rahmen des Gewerberechts ist dabei stets zu prüfen, ob die im Ausland erbrachte Tätigkeit dort einem reglementierten Gewerbe zuzurechnen ist. Ist dies der Fall, so hat oftmals vorab der Auftragsdurchführung eine Anzeige der Tätigkeit an die ausländische Gewerbebehörde (z. B. Handwerkskammer in Deutschland) zu erfolgen und es sind im Rahmen dieser entsprechende Befähigungsnachweise vorzulegen.
Aus dem Blickwinkel des Steuerrechts gilt es zu beachten, ob die im Ausland abgewickelte Tätigkeit die Begründung einer ertragsteuerlichen Betriebsstätte nach sich zieht und wo welche Umsatzsteuerpflicht entsteht.
In Bezug auf die Sozialversicherung haben auch selbständig Tätige im Rahmen einer Auftragsabwicklung im EU/EWR-Raum stets ein A1-Formular mitzuführen, um eine eintretende Versicherungspflicht im Ausland zu vermeiden.